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   BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06   

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BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06 (https://dejure.org/2007,3515)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 8 C 6.06 (https://dejure.org/2007,3515)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 8 C 6.06 (https://dejure.org/2007,3515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von im Zuge der Verstaatlichung eines Unternehmens in der DDR erhaltenen Geldleistungen; Anwendbarkeit des § 6 Abs. 6a S. 1 HS. 2 Vermögensgesetz (VermG) bei Rückzahlung einer erhaltenen Geldleistung im Falle der Restitution von Unternehmenstrümmern; Pflicht ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung; Unternehmen mit staatlicher Beteiligung

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; VermG § 6 Abs. 5c Satz 3; ; VermG § 6 Abs. 6a Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Ermessensbetätigung; Rücknahme Verwaltungsakt; Ablösebetrag; staatliche Beteiligung; private Beteiligung; Unternehmen mit staatlicher Beteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.08.2004 - 8 C 19.03

    Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Trümmerrestitution;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    § 6 Abs. 6a Satz 1 Halbs. 2 VermG findet für die Rückzahlung der erhaltenen Geldleistung im Falle der Restitution von Unternehmenstrümmern auch dann Anwendung, wenn im Hinblick auf den Antrag des Restitutionsberechtigten bereits vor dem Inkrafttreten der Rückzahlungsbestimmung am 1. Dezember 1994 eine Entscheidung über die Berechtigung ergangen war (wie Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C 19.03 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 62).

    Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung verhindern wollen, dass über die Pflicht zur Rückzahlung eines bei Überführung in das Eigentum des Volkes erhaltenen Ausgleichs erst im Entschädigungsverfahren befunden wird (vgl. Urteil vom 25. August 2004 - BVerwG 8 C 19.03 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 62).

  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 16.05

    Berechtigtenfeststellung; Entschädigungsberechtigung; Beweislast im

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Der danach rechtswidrige Verwaltungsakt konnte gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG zurückgenommen werden, wobei jedoch die Rücknahme im besonderen Maße im Ermessen der Behörde stand (§ 48 Abs. 2 Satz 1 ThürVwVfG), weil der aufgehobene (Teil-)Bescheid die Grundlage für eine einmalige Geldleistung nach dem Entschädigungsgesetz geboten hatte (Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 16.05 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beginnt diese Frist aber erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht nur erkannt hat, sondern ihr auch die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (grundlegend Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG GS 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Die Jahresfrist beginnt deshalb in Fällen vorliegender Art regelmäßig erst nach Abschluss des gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Bürger infolge eines bestimmten Verhaltens der Behörde darauf vertrauen durfte, dass diese das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen wird (Vertrauensgrundlage), der Bürger ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen wird (Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 11 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 = Buchholz 451.512 MGVO Nr. 131).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Bürger infolge eines bestimmten Verhaltens der Behörde darauf vertrauen durfte, dass diese das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen wird (Vertrauensgrundlage), der Bürger ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen wird (Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 11 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 = Buchholz 451.512 MGVO Nr. 131).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Diese Kriterien gelten auch im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9), sind vorliegend aber nicht erfüllt.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 114.05

    Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren, das Beschwerdeverfahren unter Änderung des Beschlusses vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 114.05 - und das Klageverfahren unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera vom 31. August 2005 auf jeweils 75 797, 05 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 27.01.2006 - 8 B 96.05

    Russische Rehabilitierung; Folgeanspruch; Restitutionsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Der Streitwert in Fällen einer Berechtigtenfeststellung nach dem Vermögensgesetz ist nach dem Interesse des Klägers festzusetzen (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2006 - BVerwG 8 B 96.05 -).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 6.06
    Aber der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19), und der Kläger hat sich auch in seinen Vorkehrungen oder Maßnahmen nicht derart eingerichtet, dass er allein wegen der späten Inanspruchnahme an Stelle der Gesellschaft, die er vertritt, Nachteile hat oder zu befürchten hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Wie dargelegt, setzt die Verwirkung neben dem bloßen Zeitablauf als Umstandsmoment zunächst voraus, dass der Verpflichtete (Bauherr) aufgrund eines Verhaltens des Berechtigten (Nachbar) darauf vertrauen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde (vgl. allgemein zur Verwirkung BVerwG, Urteil vom 22. August 2007 - 8 C 6.06 -, juris, Rn. 20; s.a. de Vivie/Barsuhn, a.a.O., S. 495).
  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
    In seiner subjektiven Ausprägung beinhaltet es das Prinzip des Vertrauensschutzes, durch welches der Erwartung des Bürgers in die Beständigkeit von Maßnahmen der Verwaltung entsprochen werden soll (BVerwG, Urt. v. 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 -, juris Rn. 14).

    Demgegenüber besteht das Anliegen der materiellen Gerechtigkeit in der Wahrung der Recht- und Gesetzmäßigkeit behördlichen Handelns, die somit für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes spricht (BVerwG, Urt. v. 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 -, juris Rn. 14).

  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

    Das Anliegen der materiellen Gerechtigkeit besteht in der Wahrung der Recht- und Gesetzmäßigkeit behördlichen Handelns und spricht somit für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (BVerwG, Urt. v. 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 - juris Rn. 14).

    In seiner subjektiven Ausprägung beinhaltet es das Prinzip des Vertrauensschutzes, durch welches der Erwartung des Bürgers in die Beständigkeit von Maßnahmen der Verwaltung entsprochen werden soll (BVerwG, Urt. v. 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 - juris Rn. 14).

  • VG Minden, 17.07.2019 - 11 K 2021/18

    Maßnahme vorzeitig begonnen: Fördermittel müssen zurückgezahlt werden!

    Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens fußt ebenso wie die Verwirkung als dessen Hauptanwendungsfall auf Vertrauensschutzerwägungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.2007 - 8 C 6/06 -, juris Rn. 20 m.w.N., die im Verhältnis von Trägern öffentlicher Gewalt untereinander gerade nicht zum Tragen kommen.
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459

    Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Auch ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Behörde Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes bei ihren Ermessenserwägungen berücksichtigen muss (vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.7.2009 - 5 C 25/08 - juris Rn. 47; U.v. 22.8.2007 - 8 C 6/06 - juris Rn. 14).
  • VG Karlsruhe, 05.08.2008 - 11 K 4350/07

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 22.08.2007 - 8 C 6/06 - unter Hinweis auf Beschl. v. 21.01.1999 - BVerwG 8 B 116.98 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen

    Erst jetzt war der Beklagte in der Lage, über die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 30.10.2001 hinaus auch das Vorliegen der weiteren nach § 45 SGB X erforderlichen Rücknahmevoraussetzungen, insbesondere auch der in der Sphäre der Klägerin liegenden Umstände, zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z. B. Urt. v. 22.8.2007 - 8 C 6/06 - zitiert nach juris; Urt. v. 20.9.2001, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 114.05

    Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge - Voraussetzungen für eine

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beigeladene bedarf es nicht.
  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

    Auf diese Erkenntnis aber kommt es zumindest an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 -, Rn. 16 zitiert nach Juris); ohne sie kommt der Fristenlauf allenfalls bei sich aufdrängender Rechtswidrigkeit in Betracht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 -, zitiert nach Juris).
  • VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Denn das Vorgesagte zum Vertrauensschutz von Trägern öffentlicher Verwaltung gilt auch dann, wenn insoweit allgemeine Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs - insbesondere der Grundsatz von Treu und Glauben - herangezogen werden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1999 - 8 B 87.99 -, juris Rn. 4, da das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ebenso wie die Verwirkung auf Vertrauensschutzerwägungen beruht, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2007 - 8 C 6.06 -, juris Rn. 20 m.w.N., die im Verhältnis von Trägern öffentlicher Gewalt untereinander gerade nicht zum Tragen kommen.
  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 5 LB 131/10

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • BVerwG, 30.10.2007 - 8 B 52.07

    Beginn der Jahresfrist vor Abschluss eines Anhörungsverfahrens - Voraussetzungen

  • BVerwG, 14.07.2016 - 3 B 74.15

    Rehabilitierung wegen verschiedener Vorgänge im Zusammenhang mit Anträgen auf

  • BVerwG, 12.01.2010 - 8 B 65.09

    Verwirkung der Befugnis zur Aufhebung eines Verwaltungsakts nach neun Jahren;

  • OVG Sachsen, 16.06.2009 - 1 D 71/09

    Rücknahme; SchülerBAföG; eigene Wohnung; soziale Gründe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 12 A 1679/06
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